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Forschungsmittel
Forschungsmittel sind finanzielle Ressourcen, die für wissenschaftliche und technische Untersuchungen bereitgestellt werden. Sie können aus verschiedenen Quellen stammen, wie zum Beispiel staatlichen Förderungen, privaten Stiftungen, Forschungsorganisationen oder internationalen Institutionen. Diese Mittel werden verwendet, um die Kosten für Forschungsprojekte zu decken, einschließlich Personal, Material, Ausrüstung und Reisen.
Häufige Fehler umfassen unvollständige Anträge, unklare oder vage Zieldefinitionen, eine unzureichende Budgetplanung oder das Fehlen von Nachweisen zur Relevanz und Machbarkeit des Projekts. Auch die Nichteinhaltung der formalen Anforderungen, wie z. B. Fristen oder spezifische Formate, kann zu einer Ablehnung führen. Zudem wird oft die Bedeutung von klaren, messbaren Ergebnissen und einer detaillierten Methodik unterschätzt. Es müssen auch immer die Risiken eines möglichen Scheiterns klar umschrieben sein. Es ist wichtig, den Antrag genau zu prüfen und gegebenenfalls von Kollegen oder Mentoren Feedback einzuholen.
Ja, auch Einzelpersonen, bzw. Einzelunternehmungen können Forschungsmittel beantragen, vor allem in den Bereichen der angewandten Forschung oder bei Programmen, die speziell auf die Förderung von Einzelprojekten ausgerichtet sind. Häufig sind jedoch größere Forschungsprojekte, die von Institutionen oder Universitäten getragen werden, eher förderfähig. Einzelpersonen sollten bei der Antragstellung ihre Expertise und den Mehrwert ihrer Forschung klar herausstellen und es ist ein Nachweis der Qualifikation dienliich.
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Patente
Ein Patent ist ein rechtlicher Schutz für eine neue Erfindung oder ein neues Verfahren, das eine innovative Lösung für ein technisches Problem bietet. Es gewährt dem Erfinder das exklusive Recht, seine Erfindung für eine bestimmte Zeit (max. 20 Jahre) zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren. Patente verhindern, dass Dritte die Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers verwenden.
Die Beantragung eines Patents erfolgt in der Regel bei einem nationalen oder europäischen Patentamt, wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Europäischen Patentamt (EPA). Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der Erfindung, sowie Zeichnungen oder Modelle beinhalten, die die Funktionsweise oder Struktur erklären. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Erfindung neu und nicht offensichtlich ist. Nach der Einreichung wird die Anmeldung geprüft, und es können zusätzliche Informationen oder Änderungen erforderlich sein.
Eine Erfindung muss drei grundlegende Kriterien erfüllen, um patentfähig zu sein:
- Neuheit: Die Erfindung darf nicht bereits öffentlich bekannt sein.
- Erfinderische Tätigkeit: Sie muss eine innovative Lösung bieten, die für einen Fachmann nicht naheliegend ist.
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss industriell nutzbar sein. Diese Kriterien müssen durch eine genaue Prüfung nachgewiesen werden, bevor ein Patent erteilt wird.
Ein Patent ist in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldedatum gültig, sofern die erforderlichen Jahresgebühren gezahlt werden. Nach Ablauf der 20 Jahre erlischt das Patent, und die Erfindung hat dann keinen Schutz mehr. Ein Gebrauchsmuster hat nur 10 Jahre Gültigkeit.
Ein Patent ist nur in dem Land oder der Region gültig, in dem es erteilt wurde. Um weltweiten Schutz zu erlangen, müssen separate Patentanmeldungen in verschiedenen Ländern oder Regionen erfolgen. Es gibt jedoch Mechanismen wie das PCT-Verfahren (Patent Cooperation Treaty), mit dem Sie eine internationale Patentanmeldung einreichen können, die den Schutz in mehreren Ländern erleichtert. Dabei geht es allerdings nur um die Anmeldung und nach einer bestimmten Frist müssen die Länder benannt werden, für die das Patent gelten soll. Dann wird die PCT-Anmeldung in einzelne Länderpatente zerschlagen.
Die Kosten für die Patentbeantragung variieren je nach Land und Umfang des Antrags. In Deutschland fallen bei der Anmeldung eines Patents beim DPMA beispielsweise Anmeldegebühren an, die für die Prüfung und Veröffentlichung der Anmeldung zusätzlich kosten. Zudem müssen jährliche Gebühren gezahlt werden, um das Patent aufrechtzuerhalten. Am günstigsten von allen Kosten ist die Anmeldegebühr. Für internationale Patente über das PCT-Verfahren kommen zusätzliche Kosten hinzu. Insgesamt können die Kosten je nach Umfang der Anmeldung und der geografischen Abdeckung erhebliche Kosten zusammen kommen. Alleine bei einen deutschen Patent ist über die Laufzeit mit Kosten von über 10.000.- € zu rechnen.
Wird ein Patent abgelehnt, erhalten Sie eine detaillierte Begründung vom Patentamt. In vielen Fällen können Sie auf diese Entscheidung reagieren, indem Sie den Antrag anpassen, zusätzliche Informationen einreichen oder die Bedenken des Prüfers adressieren. In einigen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen oder eine Überprüfung der Entscheidung anzufordern. Wenn die Ablehnung endgültig ist, können Sie erwägen, die Erfindung in einem anderen Land anzumelden, sofern die Erfindung dort noch nicht bekannt ist.
Ein Gebrauchsmuster wird oft das kleine Patent genannt. Sie haben eine kürzere Schutzdauer von 10 Jahren und erfordern eine schnellere und kostengünstigere Anmeldung. Ein Patent wird geprüft und bietet bei Erteilung bietet einen stärkeren rechtlichen Schutz. Ein Gebrauchsmuster unterliegt keinerlei Prüfung durch das DPMA und der Anmelder musss bei Verletzungen gegen Gebrauchsmuster immer den Nachweis der Neuheit erbringen.
Es gibt verschiedene Wege, ein Patent zu monetarisieren. Sie können es selbst kommerziell nutzen, indem Sie die Erfindung produzieren und verkaufen. Eine andere Möglichkeit ist, das Patent zu lizenzieren, d. h., anderen Unternehmen das Recht zur Nutzung gegen eine Gebühr oder Lizenzzahlung zu gewähren. Alternativ können Sie das Patent auch verkaufen, was Ihnen eine einmalige Zahlung für das geistige Eigentum sichert. Diese Optionen bieten verschiedene Wege, von der Erfindung finanziell zu profitieren.
Um herauszufinden, ob Ihre Erfindung bereits patentiert wurde, können Sie eine Patentrecherche durchführen. Viele Patentämter, wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder das Europäische Patentamt (EPA), bieten Online-Datenbanken, in denen Sie nach bestehenden Patenten suchen können. Die öffentlich zugängliche Suchmaschine des DPMA heißt DEPATISnet. Es macht immer Sinn zuerst einmal zu recherchieren, ob es diese Erfindung bereits gibt. Auch eine Suche über das Internet ist sinnvoll, da nur Patente auf Neuheiten vergeben werden. Sollte bereits etwas dazu veröffentlicht sein entspricht es dem Stand der Technik und ist nicht mehr patentierbar. Diese Recherche hilft, sicherzustellen, dass Ihre Erfindung wirklich neu ist. Es ist ratsam, diese Recherche gründlich durchzuführen, bevor Sie eine Patentanmeldung einreichen. Patentanwälte bieten den Service einer Patentrecherche natürlich ebenfalls an.
Diese Frage kann man eindeutig mit ja beantworten. Patentanwälte sind nicht billig, aber was hilft ein Patent, das nicht zureichenden Schutz bietet, da es nicht wirksam formuliert wurde?
Viele Patentanwälte bieten eine kostenfrei Erstberatung an, um Sie über ihre Möglichkeiten aufzuzeigen.
Das Europapatent wurde nach über 30- jähriger Vorbereitungszeit in die Tat umgesetzt. Das europäische Einheitspatent soll Arbeit, Ressourcen und Zeit von Patentanmeldern bei der Anmeldung und der Umsetzung von Patenten in Europa sparen. Die Kosteneinsparung soll bei ungefähr 32.000.- € liegen. Mit einer Beantragung werden folge 25 Länder geschützt: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden.
Ja es gibt Förderprogramme bei denen Patentkosten gefördert werden können.
Gefördert werden ausschließlich KMU bis max. 1.000 MA (kleine und mittlere Unternehmen) und wenn es sich je nach Förderprogramm um deutsche Patente, oder europäische Patente handelt.
Auch Recherchekosten zum Stand der Technik können gefördert werden.
Allerdings müssen die Fördermittel vor Beginn der Auftragsvergabe, oder Antragsstellung beantragt und genehmigt sein. Die gute Nachricht ist, dass diese Bescheide zeitnah bearbeitet werden und oft schon nach 2 – 4 Wochen mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, so dass dann schnell losgelegt werden kann. Förderprogramme sind WIPIANO und KMU Fonds.
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Bewilligung
In Deutschland gibt es mehrere Institutionen, die Fördermittel für Forschung und Entwicklung vergeben, darunter die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie regionale Förderinstitutionen und private Stiftungen. Jede Institution hat spezifische Programme, die auf bestimmte Forschungsbereiche und Unternehmensgrößen zugeschnitten sind.
Die Dauer bis zur Bewilligung eines Förderantrags variiert je nach Art des Programms und der Komplexität des Projekts. Im Allgemeinen dauert die Bearbeitung zwischen wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Programme mit intensiver Begutachtung oder mehreren Antragsrunden, wie bei der DFG oder im Rahmen von EU-Förderungen, können länger dauern.
Bei einer Ablehnung eines Förderantrags erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Begründung, die aufzeigt, warum Ihr Antrag nicht bewilligt wurde. Oft gibt es die Möglichkeit, den Antrag zu überarbeiten und erneut einzureichen, insbesondere wenn die Ablehnung auf formalen Fehlern oder unklaren Aspekten beruht. In einigen Fällen ist es auch möglich, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Für die Patentierung in Deutschland muss die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Sie darf nicht bereits öffentlich bekannt oder offensichtlich für einen Fachmann sein. Außerdem muss die Erfindung eine technische Lösung eines Problems darstellen. Eine detaillierte Beschreibung der Erfindung, inklusive Zeichnungen und einer präzisen Definition der beanspruchten Rechte, ist notwendig.
Die Prüfung eines Patentantrags beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dauert in der Regel zwischen 18 und 36 Monaten, abhängig von der Komplexität des Antrags und der Bearbeitungskapazität des Amtes. Oft kommt dann erst einmal eine Ablehnung, oder Nachfragen, auf die reagiert werden, oder das Patent angepasst werden, wobei keine neuen Inhalte hinzugefügt werden dürfen.
Wenn ein Patentantrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine detaillierte Begründung vom DPMA. In der Regel haben Sie die Möglichkeit, auf die Ablehnung zu reagieren, indem Sie Änderungen an der Anmeldung vornehmen oder neue Beweise einreichen. Bei endgültiger Ablehnung können Sie gegen die Entscheidung Einspruch einlegen oder eine gerichtliche Überprüfung verlangen.
Die Kosten für die Anmeldung eines Patents beim DPMA setzen sich aus der Anmeldegebühr, der Prüfungsgebühr und möglicherweise weiteren Gebühren für Zusatzleistungen wie internationale Patentanmeldungen oder Verteidigungsverfahren zusammen. Eine vollständige Patentanmeldung kann insgesamt mehrere hundert bis tausende Euro kosten. Zudem fallen jährliche Erhaltungsgebühren an, um das Patent in Kraft zu halten.
Ein Patent kann verteidigt werden, indem Sie im Falle einer Verletzung rechtliche Schritte gegen den Verletzer einleiten. Dies kann eine Abmahnung oder, wenn nötig, eine Klage vor dem Patentgericht sein. Im Falle von Einsprüchen gegen Ihr Patent können Sie diese mit Unterstützung von Patentanwälten beantworten und verteidigen, indem Sie die Patentansprüche präzisieren oder weitere Beweise einreichen.
Ja, es gibt Förderprogramme, die Unternehmen und Forschungseinrichtungen unterstützen, Patente zu beantragen oder zu verteidigen. Darüber hinaus können Fördermittel für den Technologietransfer und die Kommerzialisierung von patentierten Erfindungen zur Verfügung gestellt werden.
Was Kunden sagen.
„Herr Spindler besitzt ein außergewöhnliches Wissen im Bereich der Fördermittel und Patente. Seine Expertise ist nicht nur fundiert, sondern auch praxisnah und stets auf dem neuesten Stand. Durch seine präzise Beratung konnten wir nicht nur Fördergelder sichern, sondern auch unser Patentanliegen erfolgreich durchsetzen.
Sein profundes Verständnis für komplexe Förderlandschaften und Patentverfahren ist beeindruckend und macht ihn zu einem unverzichtbaren Partner.“