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News vom 17.12.2025

Änderungen bei der Forschungszulage ab 2026

Folgendes ändert sich zum Positiven bei der Steuerlichen Forschungsförderung:

  • 👉Am 18. Juli 2025 wurde das steuerliche Investitionssofortprogramm beschlossen. Viele lesen darüber hinweg und verpassen genau hier bares Geld.
  • 👉 Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage steigt auf bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr. Wer ab 2026 entwickelt, kann deutlich mehr geltend machen. Vorausgesetzt, die Projekte sind sauber aufgesetzt.
  • 👉 Auch Eigenleistungen werden attraktiver. Statt 70 Euro werden künftig 100 Euro pro Stunde anerkannt. Das entlastet besonders inhabergeführte Unternehmen mit eigener Entwicklung. Dies spielt aber nur bei Personengesellschaften eine Rolle.
  • 👉 Hinzu kommen pauschale Gemeinkosten von 20 Prozent. Was früher unterging, zählt jetzt mit. Gerade bei komplexen Vorhaben ist das ein echter Hebel für mehr Liquidität, da dies pauschal auf alle bisherigen Kosten drauf geschlagen wird.
  • 👉 Der größte Fehler: weiterarbeiten wie bisher und hoffen, dass es „schon passt“. Jetzt heißt es die Kosten zu analysieren, um genau zu schauen, was der beste Weg ist.
  • Mit diesen Änderungen wird die Forschungszulage immer weniger eine reine Projektförderung und immer mehr ein strukturabhängiges Instrument.
  • 🚨 Aber aufgepasst: Die pauschalen Gemeinkosten werden nur für Projekte, die nach dem 31.12.2025 starten gewährt!